Lerntherapie
Die Lerntherapie befasst sich mit gestörten Lernprozessen, z.B. des Lese-Rechtschreiblernens und des Rechenlernens unter Berücksichtigung des Lerninhaltes und der Auswirkungen auf die beteiligten Personen. Lerntherapie ist keine Nachhilfe, kein pädagogisches Bemühen oder eine Schularbeitenbetreuung. In der Lerntherapie geht es um eine individuelle Neugestaltung der Lernsituation (z.B. Verbesserung der Lernmotivation, Erlernen von strukturierten Arbeitsweisen) und damit um die Schaffung einer positiven Lernstruktur (z.B. Abbau von Lernblockaden, Setzen erreichbarer Ziele), denn der bislang misslungene Lernprozess hat oftmals bereits seine Spuren hinterlassen.
Die Kosten für eine Lerntherapie müssen, anders als bei der Sprachtherapie, von den Eltern des Kindes getragen werden, in begründeten Fällen übernimmt das Jugendamt die Kosten für eine Lerntherapie teilweise.
Die gesetzliche Grundlage dafür schafft der § 35a KJHG.
Lese-Rechtschreib-Schwäche
darunter versteht man eine dauerhaft anhaltende und ausgeprägte Schwierigkeit beim Erlernen des Lesens und/oder des Schreibens.
Die Schwäche besteht trotz guter Intelligenz und lässt sich durch viel Übung nicht ändern oder beeinflussen